Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist per 1.1.2019 in Kraft getreten. Bereits anhand der Änderung des Namens erkennen wir, was neu daran ist. Das frühere Ausländergesetz (AuG) wird ergänzt vom Integrationsgesetz. Die Integration erhält somit einen höheren Stellenwert und die Integrationskriterien sind im neuen Gesetz klarer definiert. Aber nicht nur: Mit dem neuen Gesetz sollen Integrationsdefizite bekämpft werden. Erfüllt man gewisse Kriterien also nicht, kann dies zu Verwarnungen und Konsequenzen führen. Folgend finden Sie wichtige Informationen:

Merkblatt des Kantons Aargau mit den wichtigsten Änderungen

Leitfaden zur Integration ausländischen Personals

Mehrsprachige Merkblätter folgen.